Zitierungen von § 7 HeizkostenV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 HeizkostenV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HeizkostenV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 HeizkostenV Anwendung auf das Wohnungseigentum (vom 01.01.2009)
... Kosten und die sonstigen Entscheidungen des Gebäudeeigentümers nach den §§ 6 bis 9b und 11 sind die Regelungen entsprechend anzuwenden, die für die Verwaltung des ...
§ 6 HeizkostenV Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung (vom 01.12.2021)
... mit Wärme und Warmwasser auf der Grundlage der Verbrauchserfassung nach Maßgabe der §§ 7 bis 9 auf die einzelnen Nutzer zu verteilen. Das Ergebnis der Ablesung bei nicht ... (4) Die Wahl der Abrechnungsmaßstäbe nach Absatz 2 sowie nach § 7 Abs. 1 Satz 1 , §§ 8 und 9 bleibt dem Gebäudeeigentümer überlassen. Er kann ...
§ 8 HeizkostenV Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser (vom 01.01.2009)
... nicht gesondert abgerechnet werden, und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend § 7 Abs. 2. Zu den Kosten der Wasserversorgung gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die ... des Warmwassers und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend § 7 Abs. ...
§ 9 HeizkostenV Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser bei verbundenen Anlagen (vom 01.12.2021)
... nicht erforderlich. (4) Der Anteil an den Kosten der Versorgung mit Wärme ist nach § 7 Abs. 1 , der Anteil an den Kosten der Versorgung mit Warmwasser nach § 8 Abs. 1 zu verteilen, soweit ...
§ 9a HeizkostenV Kostenverteilung in Sonderfällen (vom 01.01.2009)
... gesamten umbauten Raumes, sind die Kosten ausschließlich nach den nach § 7 Abs. 1 Satz 5 und § 8 Abs. 1 für die Verteilung der übrigen Kosten zu Grunde zu ...
§ 10 HeizkostenV Überschreitung der Höchstsätze
... Bestimmungen, die höhere als die in § 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 genannten Höchstsätze von 70 vom Hundert vorsehen, bleiben ...
§ 11 HeizkostenV Ausnahmen (vom 01.01.2009)
... Soweit sich die §§ 3 bis 7 auf die Versorgung mit Wärme beziehen, sind sie nicht anzuwenden 1. auf ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)
G. v. 05.12.2022 BGBl. I S. 2154
§ 7 CO2KostAufG Abrechnung des auf den Mieter entfallenden Anteils an den Kohlendioxidkosten bei Wohngebäuden
... und Mieter über die Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten auf Grundlage der §§ 6 bis 10 der Verordnung über Heizkostenabrechnung. (2) Bei Wohngebäuden mit ...
§ 8 CO2KostAufG Aufteilung der Kohlendioxidkosten und Erstattungsanspruch bei Nichtwohngebäuden
... und Mieter über die Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten auf Grundlage der §§ 6 bis 10 der Verordnung über Heizkostenabrechnung. § 7 Absatz 3 und 4 gilt ...

Neubaumietenverordnung 1970 (NMV 1970)
neugefasst durch B. v. 12.10.1990 BGBl. I S. 2204; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 25.11.2003 BGBl. I S. 2346
§ 22 NMV 1970 Umlegung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser
... Warmwasserverbrauch in anderer Weise als durch Erfassung Rechnung trägt. § 7 Abs. 2 und 4, § 8 Abs. 2 und 4 der Verordnung über Heizkostenabrechnung gelten ...

Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
neugefasst durch B. v. 27.08.2002 BGBl. I S. 3422, 4346; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 2 UKlaG Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken (vom 13.10.2023)
... S. 1) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 40. die §§ 4 bis 11 der Verordnung über Heizkostenabrechnung, die §§ 3 bis 5 der Fernwärme- ...

Wärmelieferverordnung (WärmeLV)
V. v. 07.06.2013 BGBl. I S. 1509
§ 5 WärmeLV Auskunftsanspruch
... als jeweils gesonderte Kosten auszuweisen, die den umlegbaren Betriebskosten nach § 7 Absatz 2 und § 8 Absatz 2 der Verordnung über Heizkostenabrechnung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung
B. v. 25.02.2009 BGBl. I S. 435
Berichtigung HeizkostenVÄndVBer
... b ist wie folgt zu fassen: „b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 4" durch die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 5" ersetzt." *) ... In Absatz 2 wird die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 4" durch die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 5" ersetzt." *) --- *) Anm. d. Red.: wieder falsch, ... korrekt lauten müssen: „b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 5" ... In Absatz 2 wird die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 5" ...

Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Artikel 3 GEGuaÄndG Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung
... 2021 (BGBl. I S. 4964) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 7 Absatz 2 Satz 1 werden nach den Wörtern „gehören die Kosten" die Wörter „des zur ...

Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 10 VRUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... 1) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 40. die §§ 4 bis 11 der Verordnung über Heizkostenabrechnung, die §§ 3 bis 5 der Fernwärme- ...

Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung
V. v. 24.11.2021 BGBl. I S. 4964
Artikel 1 HeizkostenVÄndV Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung
...  2. zur Erfüllung der Informationspflichten nach § 6a." 4. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ...

Verordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung
V. v. 02.12.2008 BGBl. I S. 2375, 2009 BGBl. I S. 435
Artikel 1 HeizkostenVÄndV (vom 06.03.2009)
... wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „den §§ 7 bis 9" durch die Wörter „§ 7 Abs. 1 Satz 1, §§ 8 und 9" ... 1 werden die Wörter „den §§ 7 bis 9" durch die Wörter „§ 7 Abs. 1 Satz 1, §§ 8 und 9" ersetzt. bb) Satz 2 wird wie folgt ... anderen sachgerechten Gründen nach deren erstmaliger Bestimmung." 2. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach Satz 1 die folgenden ... der Nutzergruppe" eingefügt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 5" ersetzt. *)  ... In Absatz 2 wird die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 5" ersetzt. *) --- *) Anm. d. Red.: die fehlerhafte Berichtigung ...


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