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Anlage 1
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.11.2015 aufgehoben
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Anlage 1 - Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
neugefasst durch B. v. 27.03.1999
BGBl. I S. 580
; aufgehoben durch
Artikel 8
V. v. 29.10.2015
BGBl. I S. 1894
Geltung ab 01.10.1969; FNA: 96-1-2
Luftverkehr
8 weitere Fassungen
|
wird in 16 Vorschriften zitiert
Fünfter Abschnitt Bußgeld- und Schlußvorschriften
§ 45
←
→
Anlage 2
Anlage 1 (zu §§
17
und
19
Abs. 7 LuftVO) Vorschriften über die von Luftfahrzeugen zu führenden Lichter
Anlage 1 wird in
1 Vorschrift zitiert
siehe
Anlage 1 zur Luftverkehrs-Ordnung
§ 45
←
→
Anlage 2
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Zitierungen von
Anlage 1 LuftVO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 LuftVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftVO selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 19 LuftVO Luftfahrzeuge auf dem Wasser
... Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang haben Luftfahrzeuge auf dem Wasser die Lichter nach Anlage
1
zu führen, sofern sie sich nicht in einem Gebiet befinden, in dem Wasserfahrzeuge nicht ...
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