Zitierungen von § 2a Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2a FinDASa verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinDASa selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 30.06.2021 BAnz AT 30.06.2021 V1
Artikel 1 5. FinDASaVÄndV
... Informationen zur Arbeit der Bundesanstalt." 3. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Beauftragter oder Beauftragte für den Anleger- ... 3. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „ § 2a Beauftragter oder Beauftragte für den Anleger- und Verbraucherschutz (1) Der ...


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