Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 01.03.2013 BGBl. I S. 355
Artikel 1 3. FinDASaVÄndV ... 2 wird das Wort „einem" durch das Wort „einen" ersetzt. 9. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Veröffentlichung der Satzung ... ersetzt. 9. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Veröffentlichung der Satzung Die Satzung und Änderungen an der Satzung sind ...
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