Änderung § 1 Einführungsgesetz zur Strafprozeßordnung vom 25.04.2006

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 67 1. BMJBBG am 25. April 2006 und Änderungshistorie des EGStPO

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.04.2006 geltenden Fassung
§ 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 25.04.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 67 G v 19.04.2006 BGBl. I 866
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 1


(Text neue Fassung)

§ 1 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Die Strafprozeßordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft.



 
 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed