a.F. (alte Fassung) in der vor dem 25.04.2006 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 25.04.2006 geltenden Fassung durch Artikel 67 G v 19.04.2006 BGBl. I 866 |
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(Text alte Fassung) § 1 | (Text neue Fassung)§ 1 (aufgehoben) |
Die Strafprozeßordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft. | |
§ 5 | § 5 (aufgehoben) |
Die prozeßrechtlichen Vorschriften der Reichsgesetze werden durch die Strafprozeßordnung nicht berührt. |