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Synopse aller Änderungen des Einführungsgesetz zur Strafprozeßordnung am 01.01.2012

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2012 durch Artikel 8 des UHaftRÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des EGStPO.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2012 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 8 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2274

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
§ 1 (aufgehoben)
§ 2 (aufgehoben)
§ 3
§ 4 (aufgehoben)
§ 5 (aufgehoben)
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11 Übergangsregelung zum Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse
§ 12 (aufgehoben)
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 13 Übergangsregelung zum Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
(Text neue Fassung)

§ 13 (aufgehoben)
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 13 Übergangsregelung zum Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts




§ 13 (aufgehoben)


vorherige Änderung

In den Ländern, die bis zum 1. Januar 2010 noch keine landesgesetzlichen Regelungen zum Vollzug der Untersuchungshaft getroffen haben, gilt bis zum Inkrafttreten solcher Regelungen, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2011, § 119 der Strafprozessordnung in der bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Fassung, soweit dort der Vollzug der Untersuchungshaft geregelt ist, neben der ab dem 1. Januar 2010 geltenden Fassung fort.



 

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