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§ 1 - Erste Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (1. BewG39DV k.a.Abk.)

V. v. 30.08.1967 BGBl. I S. 937, 1184
Geltung ab 06.09.1967; FNA: 610-7-10-1 Allgemeines Steuerrecht

§ 1



Für die Hauptbewertungsstützpunkte werden auf den 1. Januar 1964 Vergleichszahlen festgesetzt. Sie sind

1.
für die landwirtschaftliche Nutzung ohne Sonderkulturen der Anlage 1,

2.
für die Sonderkulturen Hopfen und Spargel der Anlage 2

zu entnehmen.



 

Zitierungen von § 1 Erste Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 1. BewG39DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. BewG39DV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 1. BewG39DV (zu § 1 Nr. 1) Hauptbewertungsstützpunkte der landwirtschaftlichen Nutzung
Anlage 2 1. BewG39DV (zu § 1 Nr. 2) Hauptbewertungsstützpunkte der Sonderkulturen Hopfen und Spargel