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Gesetz zur Aufhebung des Modulationsgesetzes (ModGAufhG k.a.Abk.)


§ 1



Das Modulationsgesetz vom 2. Mai 2002 (BGBl. I S. 1527) wird mit Ablauf des 31. Dezember 2004 aufgehoben.


§ 2



Für Direktzahlungen, die für die Kalenderjahre 2003 und 2004 gewährt worden sind oder gewährt werden, ist das in § 1 genannte Gesetz weiter anzuwenden.

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