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§ 1 - Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV)

V. v. 16.12.1993 BGBl. I S. 2111; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 12.12.2016 BGBl. I S. 2864
Geltung ab 23.12.1993; FNA: 96-1-33 Luftverkehr
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§ 1



Der im Vereinsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Nummer 200069 eingetragene Deutsche Aero Club e.V. wird beauftragt, die folgenden öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Luftsportgeräte wahrzunehmen:

1.
Erteilung der Muster- und Verkehrszulassung von Ultraleichtflugzeugen und Ultraleichthubschraubern,

2.
Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen für das Luftfahrtpersonal dieser Luftsportgeräte,

3.
Erteilung der Erlaubnisse für die Ausbildung dieses Luftfahrtpersonals,

4.
Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit nicht ein anderer Beauftragter die Aufsicht führt, und

5.
Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in der jeweils gültigen Fassung,

6.
die Aufgaben entsprechend den Nummern 2 bis 5 für motorisierte Luftsportgeräte nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung.



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Frühere Fassungen von § 1 BeauftrV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.12.2016Artikel 5 Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen zur Berücksichtigung von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichthubschraubern
vom 12.12.2016 BGBl. I S. 2864
aktuell vorher 24.12.2014Artikel 4 Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 17.12.2014 BGBl. I S. 2237
aktuell vorher 28.01.2010Artikel 4 Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
vom 18.01.2010 BGBl. I S. 11
aktuellvor 28.01.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 BeauftrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BeauftrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeauftrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3a BeauftrV (vom 24.12.2014)
... in den §§ 1 und 3 genannten Vereine werden beauftragt, die folgenden öffentlichen Aufgaben im ...
§ 4 BeauftrV
... in § 1 genannte Verein und der im Vereinsregister des Amtsgerichts Weilheim, Zweigstelle Schongau, unter ...
§ 4a BeauftrV
... in § 1 genannte Verein und der im Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Nummer 4321 ...
§ 6 BeauftrV (vom 08.09.2015)
... Rechts- und Fachaufsicht über die in den §§ 1 bis 4a beauftragten Luftsportverbände wird auf das Luftfahrt-Bundesamt übertragen. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
Artikel 1 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354, 2019 BGBl. I S. 400; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632, 2023 I Nr. 60
§ 33b BKAG Auf das SIS zugriffsberechtigte Stellen (vom 07.03.2023)
... Stellen im Sinne des Artikels 46 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung (EU) 2018/1862 sind die in den §§ 1 bis 4a der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

SIS-III-Gesetz
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632, 2023 I Nr. 60
Artikel 3 SIS-III-G Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
... Stellen im Sinne des Artikels 46 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung (EU) 2018/1862 sind die in den §§ 1 bis 4a der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I ...

Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
V. v. 18.01.2010 BGBl. I S. 11
Artikel 4 LuftVOuaÄndV Änderung der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden
... § 1 der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. ...

Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen zur Berücksichtigung von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichthubschraubern
V. v. 12.12.2016 BGBl. I S. 2864
Artikel 5 ULHLuftfRAnpV Änderung der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden
... (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Nummer 1 werden nach dem Wort „Ultraleichtflugzeugen" die Wörter „und ...

Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2237
Artikel 4 LuftPersAnpEUV Änderung der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden
... (BGBl. I S. 11) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 hinter dem Wort „Braunschweig" das Komma ... hinter dem Wort „Braunschweig" das Komma gestrichen. 2. In den §§ 1 und 2 wird jeweils die Nummer 6 wie folgt gefasst: „6. die Aufgaben entsprechend ...

Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
V. v. 30.03.2017 BGBl. I S. 683
Artikel 2 DrohnenV Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
... Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 für Flugmodelle wird von einem sachkundigen Benannten eines nach den §§ 1 oder 4a der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden beauftragten ...