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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2008 aufgehoben

Anlage - Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz (HdlKlHolzV k.a.Abk.)

V. v. 31.07.1969 BGBl. I S. 1075; aufgehoben durch § 1 V. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2757
Geltung ab 01.10.1969; FNA: 790-14-1 Forstwirtschaft
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Anlage zu § 1



1.
Stärkesortierung


1.1
Langholz


1.11
Mittenstärkesortierung

Das Stammholz (Stämme und Stammteile) wird auf ganze Meter, halbe Meter oder ganze Zehntelmeter abgelängt und nach dem Mitten durchmesser ohne Rinde in folgende Stärke klassen eingeteilt:

KlasseMittendurchmesser ohne Rinde
L 0unter 10 cm
L 1a10 bis 14 cm
L 1b15 bis 19 cm
L 2a20 bis 24 cm
L 2b25 bis 29 cm
L 3a30 bis 34 cm
L 3b35 bis 39 cm
L 440 bis 49 cm
L 550 bis 59 cm
L 660 cm und mehr


Über die Klasse L 6 hinaus können unter Fortsetzung derselben Staffelung weitere Klassen gebildet werden. Die Unterteilung in Unterklassen a und b kann entfallen oder auf alle Klassen erweitert werden.


1.12
Heilbronner Sortierung

Das Stammholz (Stämme und Stammteile) wird auf ganze Meter abgelängt und nach Mindestlänge und Mindestzopfdurchmesser ohne Rinde, gemessen bei der vorgeschriebenen Mindestlänge, in folgende Stärkeklassen eingeteilt:

KlasseMindestlängeMindestzopfdurchmesser ohne Rinde
H 18 m10 cm
H 210 m12 cm
H 314 m14 cm
H 416 m17 cm
H 518 m22 cm
H 618 m30 cm


Das Stammholz kann über den angegebenen Mindestzopfdurchmesser hinaus in größeren Längen ausgehalten werden (Draufholz), jedoch darf dabei nicht die Zopfstärke der nächst niederen Klasse unterschritten werden.


1.13
Stangensortierung

Das Langholz wird nach dem Durchmesser mit Rinde 1 Meter über dem stärkeren Ende, Nadelholz ab 7 cm Durchmesser mit Rinde zusätzlich nach der Länge bis zu einer Zopfstärke von 2 cm mit Rinde, in folgende Stärkeklassen eingeteilt:

KlasseDurchmesser mit RindeLänge (bei Nadelholz)
P 16 cm u. weniger 
P 27 bis 13 cm 
P 2.17 bis 9 cmüber 6 m
P 2.117 bis 9 cmüber 6 bis 9 m
P 2.127 bis 9 cmüber 9 m
P 2.210 bis 11 cmüber 9 m
P 2.312 bis 13 cmüber 9 m
P 2.3112 bis 13 cmüber 9 bis 12 m
P 2.3212 bis 13 cmüber 12 bis 15 m
P 2.3312 bis 13 cmüber 15 m
P 314 cm und mehr 


Bei entrindeten Stangen ermäßigen sich die angegebenen Durchmesser um 1 cm. Die Unterteilung der Klasse P 2 in Unterklassen sowie die weitere Unterteilung der Unterklassen können entfallen. Nadelholzstangen, welche die erforderliche Länge nicht haben, fallen in die nächst niedere Klasse oder Unterklasse.


1.2
Schichtholz

Schichtholz wird nach dem Durchmesser mit Rinde am schwächeren Ende in folgende Klassen eingeteilt:

KlasseDurchmesser mit Rinde
S 1 Rundlinge3 bis 6 cm
S 2 Rundlinge7 bis 13 cm
S 2.1 Rundlinge7 bis 9 cm
S 2.2 Rundlinge10 bis 13 cm
S 3 Rundlinge sowie Spaltstücke daraus14 cm und mehr
S 3.1 Rundlinge sowie Spaltstücke daraus14 bis 19 cm
S 3.2 Rundlinge sowie Spaltstücke daraus20 cm und mehr


Bei Schichtholz ohne Rinde vermindern sich die genannten Durchmesser um 1 cm. Die Unterteilung der Klassen S 2 und S 3 in Unterklassen kann entfallen.


2.
Gütesortierung

Für Rohholz werden folgende Güteklassen gebildet:

A/EWG:Gesundes Holz mit ausgezeichneten Arteigenschaften, fehlerfrei oder nur mit unbedeutenden Fehlern, die seine Verwendung nicht beeinträchtigen.
B/EWG:Holz von normaler Qualität einschließlich stammtrockenem Holz mit einem oder mehreren der folgenden Fehler: schwache Krümmung und schwacher Drehwuchs, geringe Abholzigkeit, einige gesunde Äste von kleinem oder mittlerem Durchmesser - jedoch nicht grobastig -, eine geringe Anzahl kranker Äste von geringem Durchmesser, leicht exzentrischer Kern, einige Unregelmäßigkeiten des Umrisses oder einige andere vereinzelte, durch eine gute allgemeine Qualität ausgeglichene Fehler.
C/EWG:Holz, das wegen seiner Fehler nicht in die Güteklassen A/EWG oder B/EWG aufgenommen werden kann, jedoch gewerblich verwendbar ist. Hierunter fallen z.B. starkastige, stark abholzige oder stark drehwüchsige Stücke sowie abholzige oder astige Zopfstücke und kranke Stücke mit tiefgehenden faulen Ästen, Rot- und Weißfäule (jedoch nicht kleinen Faulflecken) oder sonstigen wesentlichen Pilz- oder Insektenzerstörungen sowie Stücke mit weitgehender Ringschäle.
D:Holz, das wegen seiner Fehler nicht in die Güteklassen A/EWG, B/EWG und C/EWG aufgenommen werden kann, jedoch mindestens noch zu 40 vom Hundert gewerblich verwendbar ist.


3.
Sortierung nach dem besonderen Verwendungszweck


3.1
Schwellenholz

Schwellenholz ist gesundes, auch ästiges, mindestens einschnüriges Rohholz zur Herstellung von Eisenbahnschwellen.

Bei der Aushaltung sind Stammteile mit Graukern, Spritzkern und Weißfäule sowie Fauläste auszuschneiden. Bei Buche ist Rotkern bis höchstens ein Drittel des Rundholzdurchmessers ohne Rinde zulässig.

Schwellenholz ist mit einem Längenübermaß von 2 vom Hundert, mindestens jedoch von 10 cm, auszuhalten. Der Zopfdurchmesser ist an der schmalen Seite zu messen.

Die Krümmung darf bei der Klasse SW 4 (Weichenschwellen) höchstens 1 cm je volle Meter Schwellenlänge betragen, bei den übrigen Klassen höchstens 6 cm je einfache Schwellenlänge.

Schwellenholz wird in folgende Klassen eingeteilt:

SW 1:Stämme von 2,5 m Länge oder einem Vielfachen davon und 22 cm Mindestzopfdurchmesser ohne Rinde
SW 2:Stämme von 2,6 m Länge oder einem Vielfachen davon und 25 cm Mindestzopfdurchmesser ohne Rinde
SW 3:Stämme von 2,6 m Länge oder einem Vielfachen davon und 27 cm Mindestzopfdurchmesser ohne Rinde
SW 4:Stämme von 3,0 bis 7,2 m Länge in Abstufungen von 20 cm zu 20 cm oder einem Vielfachen dieser Länge und 29 cm Mindestzopfdurchmesser ohne Rinde.


3.2 Industrieholz

Rohholz, das mechanisch oder chemisch aufgeschlossen werden soll, wird in folgende Güteklassen eingeteilt:

IN:Gesund, nicht grobastig, keine starke Krümmung
IF:Leicht anbrüchig, grobastig oder krumm
IK:Stark anbrüchig, jedoch gewerblich verwendbar.