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§ 3 - Eigenverbrauchsverordnung (EigenVerbV k.a.Abk.)

V. v. 18.12.1974 BGBl. I S. 3701; zuletzt geändert durch Artikel 323 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 29.12.1974; FNA: 754-2-1 Energieversorgung
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§ 3



(1) Der nach § 2 maßgebende Durchschnittserlös ist um einen Abschlag zu vermindern, dessen Höhe sich nach der in Megawatt gemessenen Engpaßleistung der jeweiligen Elektrizitätserzeugungsanlage des Abgabeschuldners richtet.

(2) Der Vomhundertsatz des Abschlages ergibt sich aus der Anlage zu dieser Verordnung.



 

Zitierungen von § 3 Eigenverbrauchsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 EigenVerbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EigenVerbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 EigenVerbV
... der von ihnen selbst erzeugten und verbrauchten Elektrizität nach dem in den §§ 2 bis 7 festgelegten Verfahren für jeden Kalendermonat zu berechnen. (2) Bei der ...
§ 2 EigenVerbV (vom 08.09.2015)
... Verstromungsgesetzes je Kilowattstunde erzielt haben, vermindert um die in den §§ 3 bis 7 genannten Abschläge. Maßgebend ist jeweils der Durchschnittserlös des ...
§ 4 EigenVerbV
... nach den §§ 2 und 3 ermittelte Wert ist um einen Abschlag von 25 vom Hundert zu ...
§ 5 EigenVerbV
... oder Entnahmekondensationsanlagen erzeugte Elektrizität ist der nach den §§ 2 bis 4 ermittelte Wert zusätzlich um 35 vom Hundert herabzusetzen. Bei ...
§ 6 EigenVerbV
... und sonstigen Abfällen erzeugte Elektrizität ist der sich nach den §§ 2 bis 4 ergebende Wert um 50 vom Hundert herabzusetzen. (2) Werden in einer Anlage neben ...
§ 7 EigenVerbV
... denen die Voraussetzungen der §§ 5 und 6 vorliegen, ist der sich nach den §§ 2 bis 4 ergebende Wert höchstens um 50 vom Hundert ...
§ 8 EigenVerbV
... (BAFA) kann auf Antrag des Abgabeschuldners eine von dem Verfahren nach den §§ 2 bis 7 abweichende Wertermittlung zulassen, wenn der Abgabeschuldner nachweist, daß der Wert ... sowie seiner Selbstkosten nicht unerheblich niedriger ist als der sich nach den §§ 2 bis 7 ergebende Wert. (2) Der Antrag kann jeweils nur für das abgelaufene ...
Anlage EigenVerbV
... Abschlag nach § 3 beträgt bei einer Engpaßleistung bis zu  ...