Für Elektrizitätserzeugungsanlagen, bei denen die Voraussetzungen der §§
5 und
6 vorliegen, ist der sich nach den §§
2 bis 4 ergebende Wert höchstens um 50 vom Hundert herabzusetzen.
§ 8 EigenVerbV ... (BAFA) kann auf Antrag des Abgabeschuldners eine von dem Verfahren nach den §§ 2 bis 7 abweichende Wertermittlung zulassen, wenn der Abgabeschuldner nachweist, daß der Wert der ... sowie seiner Selbstkosten nicht unerheblich niedriger ist als der sich nach den §§ 2 bis 7 ergebende Wert. (2) Der Antrag kann jeweils nur für das abgelaufene Kalenderjahr ...