Artikel 13 - Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)

G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426
Geltung ab 01.04.2003; FNA: 7133-4/1 Waffen
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Artikel 13 Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz


Artikel 13 wird in 1 Vorschrift zitiert

In § 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe c der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. September 2002 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist, werden die Wörter „im Sinne des Waffengesetzes" durch die Wörter „im Sinne des Beschussgesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 13 WaffRNeuRegG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 WaffRNeuRegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaffRNeuRegG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 17 WaffRNeuRegG Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
... auf Artikel 8, 10, 11, 13 , 14 und 16 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der ...


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