(1) Geeicht sein müssen:
- 1.
- Schallpegelmeßgeräte, wenn sie im Bereich des Arbeits- oder Umweltschutzes zum Zwecke
- a)
- der Durchführung öffentlicher Überwachungsaufgaben,
- b)
- der Erstattung von Gutachten für staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Verfahren, Schiedsverfahren oder für andere amtliche Zwecke oder
- c)
- der Erstattung von Schiedsgutachten
verwendet werden, ausgenommen Pegelmeßglieder von Schallpegelmeßeinrichtungen, die mit einer geeichten Kontrollvorrichtung nach Anlage 21 Abschnitt 3 Nr. 2.3 überprüft werden,
- 2.
- Meßgeräte für die Abgasuntersuchung von Kraftfahrzeugen, wenn sie für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs, in Betrieben des Kraftfahrzeuggewerbes, in öffentlichen Tankstellen oder sonst geschäftsmäßig verwendet oder bereitgehalten werden,
- 3.
- Atemalkoholmeßgeräte für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs.
(2) Volumenmeßgeräte für Laboratoriumszwecke der Anlage
12 dürfen im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr oder bei der Herstellung oder Prüfung von Arzneimitteln nur verwendet oder bereitgehalten werden, wenn sie zugelassen sind und die Übereinstimmung des Meßgeräts mit der Zulassung bescheinigt ist.
§ 6 EichO Aufstellung, Gebrauch und Wartung (vom 13.02.2007) ... Wer ein Meßgerät nach § 25 Abs. 1 des Eichgesetzes, nach den §§ 1 bis 3 und 7h oder § 7b dieser Verordnung verwendet oder bereithält, muß 1. ... Wer ein Messgerät nach § 25 Abs. 1 des Eichgesetzes oder nach den §§ 2 bis 3 und 7h oder 7b dieser Verordnung verwendet, darf Fehlergrenzen nicht planmäßig zu ...
§ 74 EichO Ordnungswidrigkeiten (vom 17.06.2011) ... 2. nicht geeichte Meßgeräte entgegen § 2 Abs. 1 oder § 3 Abs. 1 verwendet oder entgegen § 3 Abs. 1 Nr. 2 bereithält, 3. entgegen ... Meßgeräte entgegen § 2 Abs. 1 oder § 3 Abs. 1 verwendet oder entgegen § 3 Abs. 1 Nr. 2 bereithält, 3. entgegen § 2 Abs. 3 Satz 2 Dosimetersonden ... daß die dort genannten Vorschriften eingehalten werden, 5. entgegen § 3 Abs. 2 Volumenmeßgeräte verwendet oder bereithält, 6. u. 7. ...
V. v. 08.02.2007 BGBl. I S. 70
Artikel 1 4. EOÄndV ... § 1 Medizinische Messgeräte § 2 Strahlenschutzmessgeräte § 3 Sonstige Messgeräte 3a Ausschankmaße § 4 (weggefallen) § 5 ... mittels elektronischer Datenkommunikation erfolgen." 3. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Ausschankmaße ... wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§§ 1 bis 3 " durch die Angabe „§§ 1 bis 3 und 7h" ersetzt. b) In Absatz ... 1 wird die Angabe „§§ 1 bis 3" durch die Angabe „§§ 1 bis 3 und 7h" ersetzt. b) In Absatz 1a wird die Angabe „§§ 2, 3" ... 1 bis 3 und 7h" ersetzt. b) In Absatz 1a wird die Angabe „§§ 2, 3 " durch die Angabe „§§ 2 bis 3 und 7h" ersetzt. 6. Dem § ... 1a wird die Angabe „§§ 2, 3" durch die Angabe „§§ 2 bis 3 und 7h" ersetzt. 6. Dem § 7d Abs. 6 Satz 2 werden die Wörter „, zu ... weiterverwendet werden. (7) Messgeräte nach § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 2, die bereits geeicht worden sind, bedürfen keiner ...