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§ 50a - Eichordnung (EichO k.a.Abk.)

§ 50a Aufsicht


§ 50a wird in 1 Vorschrift zitiert

Die zuständige Behörde führt die Aufsicht über die Prüfstelle.



 

Zitierungen von § 50a Eichordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 50a EichO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EichO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
V. v. 08.02.2007 BGBl. I S. 70
Artikel 1 4. EOÄndV
... 48 Antrag § 49 Anerkennung § 50 Rücknahme und Widerruf § 50a Aufsicht 2. Abschnitt Prüfstellenleitung § 51 Leiter und ...