interne Verweise§ 74 EichO Ordnungswidrigkeiten (vom 17.06.2011) ... 3 eine Unterlage nicht oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt, 30. entgegen § 71 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 Satz 2 eine dort genannte Angabe nicht vermerkt, 31. als ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
V. v. 06.06.2011 BGBl. I S. 1035
Artikel 1 5. EichOÄndV Änderung der Eichordnung ... ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Wiegevorgangs, aufbewahren." 16. In § 71 wird die Überschrift wie folgt gefasst: „§ 71 Wägen in besonderen ... 16. In § 71 wird die Überschrift wie folgt gefasst: „§ 71 Wägen in besonderen Fällen". 17. § 74 wird wie folgt ... eine Unterlage nicht oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt, 30. entgegen § 71 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 Satz 2 eine dort genannte Angabe nicht vermerkt,", ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
V. v. 08.02.2007 BGBl. I S. 70
Artikel 1 4. EOÄndV ... 69 Pflichten des öffentlich bestellten Wägers § 70 Beurkundung § 71 Wägen und Beurkunden in besonderen Fällen 2. Abschnitt ...
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