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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.02.2009 aufgehoben

§ 15 - Verordnung über die Laufbahn und Ausbildung für den einfachen Lagerverwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (LA-eLDBWVV)

V. v. 13.03.2002 BGBl. I S. 1077; aufgehoben durch § 57 G. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284
Geltung ab 21.03.2002; FNA: 2030-7-19-1 Beamte
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§ 15 Theoretische Ausbildung



In einem Lehrgang an einer Bundeswehrverwaltungsschule erwerben die Anwärterinnen und Anwärter allgemeine Grundkenntnisse in den Gebieten

1.
Staatsbürgerkunde,

2.
Beamtenrecht,

3.
Organisation der Bundeswehrverwaltung,

4.
innere Organisation und Geschäftsverkehr und

5.
Materialverwaltung.

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