Zitierungen von § 5 ZVerkV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 ZVerkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZVerkV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 ZVerkV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (vom 26.02.2011)
... wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 5 Abs. 2 oder 3 Essigsäure oder einen dort genannten Farbstoff abgibt, 2. entgegen ... oder 3 Essigsäure oder einen dort genannten Farbstoff abgibt, 2. entgegen § 5 Abs. 5 Satz 4 Nitritpökelsalz herstellt oder 3. entgegen § 5 Abs. 6 ... entgegen § 5 Abs. 5 Satz 4 Nitritpökelsalz herstellt oder 3. entgegen § 5 Abs. 6 Ethylenoxid verwendet. (2) Nach § 59 Abs. 1 Nr. 21 Buchstabe a des ... a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer 1. entgegen § 5 Abs. 4 Satz 1 Nitrite in einen dort bezeichneten Betrieb verbringt oder dort aufbewahrt oder ... Betrieb verbringt oder dort aufbewahrt oder lagert, 2. ohne Genehmigung nach § 5 Abs. 5 Satz 1 Nitritpökelsalz herstellt oder 3. entgegen § 6 Abs. 3 dort ... 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer entgegen § 5 Abs. 1 dort bezeichnete Stoffe verwendet. (4) Wer eine in Absatz 2 oder 3 bezeichnete ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher Bestimmungen
V. v. 22.02.2006 BGBl. I S. 444
Artikel 3 LMuTÄndV Änderung der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung
... vom 20. Januar 2005 (BGBl. I S. 128), wird wie folgt geändert: 1. In § 5 Abs. 2 und 3 werden jeweils die Wörter „im Sinne des § 6 Abs. 1 des Lebensmittel- ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed