Zitat in folgenden NormenGKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Artikel 20 GMG Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen ... bleibt unberührt." 10. Nach § 11 werden folgende §§ 11a und 11b eingefügt: „§ 11a Die Erlaubnis zum Versand von ... die dafür geeigneten Einrichtungen und Geräte verfügen wird. § 11b (1) Die Erlaubnis nach § 11a ist zurückzunehmen, wenn bei ihrer Erteilung ...
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