buzer.de
Gesetze aktuell, verlinkt, online - Sie blättern noch?
Vorschriftensuche
§ / Artikel
Gesetz
Stand:
BGBl. I 2012, Nr. 20, S. 1029-1068, ausgegeben am 11.05.2012
Volltextsuche
nur in SchwbVWO
Start
Suchen
Sachgebiete
Aktuell
Verkündet
Für Autoren
Über buzer.de
Kontakt
Mobilversion
Android App
Update via
Feed
Twitter
facebook
Sie sind hier:
Start
>
Inhalt SchwbVWO
Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO)
neugefasst durch B. v. 23.04.1990 BGBl. I S. 811; zuletzt geändert durch Artikel 54 G. v. 19.06.2001 BGBl. I S. 1046; Geltung ab 01.05.1990
FNA: 871-1-5; 8 Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Kriegsopferversorgung, Eingliederung Behinderter 87
Eingliederung Behinderter
1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf SchwbVWO
Erster Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen
Erster Abschnitt Vorbereitung der Wahl
§ 1 Bestellung des Wahlvorstandes
§ 2 Aufgaben des Wahlvorstandes
§ 3 Liste der Wahlberechtigten
§ 4 Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten
§ 5 Wahlausschreiben
§ 6 Wahlvorschläge
§ 7 Nachfrist für Wahlvorschläge
§ 8 Bekanntmachung der Bewerber und Bewerberinnen
Zweiter Abschnitt Durchführung der Wahl
§ 9 Stimmabgabe
§ 10 Wahlvorgang
§ 11 Schriftliche Stimmabgabe
§ 12 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
§ 13 Feststellung des Wahlergebnisses
§ 14 Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl
§ 15 Bekanntmachung der Gewählten
§ 16 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
§ 17 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
Dritter Abschnitt Vereinfachtes Wahlverfahren
§ 18 Voraussetzungen
§ 19 Vorbereitung der Wahl
§ 20 Durchführung der Wahl
§ 21 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
Zweiter Teil Wahl der Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen
§ 22 Wahlverfahren
Dritter Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Staatsanwälte und Staatsanwältinnen
§ 23 Wahlverfahren
Vierter Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen
§ 24 Vorbereitung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung der Richter und Richterinnen
§ 25 Durchführung der Wahl
§ 26 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
§ 27 Wahl der Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen
Fünfter Teil Schlußvorschriften
§ 28 Berlin-Klausel
§ 29 (Inkrafttreten)
URL: http://www.buzer.de/gesetz/3922/index.htm
drucken
| nach oben
Impressum
Datenschutz