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Synopse aller Änderungen der KaseinBV am 22.12.2011
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 22. Dezember 2011 durch Artikel 26 der BMELVAnpV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der KaseinBV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
KaseinBV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 22.12.2011 geltenden Fassung | KaseinBV n.F. (neue Fassung) in der am 22.12.2011 geltenden Fassung durch Artikel 26 V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720 |
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(Textabschnitt unverändert) § 1 Anwendungsbereich | |
(Text alte Fassung) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften hinsichtlich der Gewährung von Beihilfen für Magermilch, die zu Kasein und Kaseinaten verarbeitet worden ist. | (Text neue Fassung) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union hinsichtlich der Gewährung von Beihilfen für Magermilch, die zu Kasein und Kaseinaten verarbeitet worden ist. |
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