§ 1 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten (VwFAngAusbV k.a.Abk.)

V. v. 19.05.1999 BGBl. I S. 1029
Geltung ab 01.08.1999; FNA: 806-21-1-268 Berufliche Bildung

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes



Der Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte wird staatlich anerkannt.



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