Zitierungen von Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

Sie sehen die Vorschriften, die auf BefBedV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BefBedV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 309 BGB Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (vom 01.03.2022)

Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung
Artikel 2 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2, 15; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Anlage 1 FahrlAusbVO (zu § 2 Absatz 1) Kompetenzrahmen für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten (vom 01.01.2023)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
V. v. 08.11.2007 BGBl. I S. 2569
Artikel 4 5. PBefRÄndV Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Artikel 4 15. FeVuaÄndV Änderung der Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung

Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
Artikel 5a PBefRMoG Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

Verordnung zur Änderung von Vorschriften über das erhöhte Beförderungsentgelt
V. v. 21.05.2015 BGBl. I S. 782
Artikel 1 BefBedVuEVOÄndV Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen


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