Anlage 5 - Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT k.a.Abk.)

B. v. 02.07.1980 BGBl. I S. 1237; zuletzt geändert durch B. v. 22.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 64
Geltung ab 01.10.1980; FNA: 1101-1 Bundestag
| |

Anlage 5 Richtlinien für Aussprachen zu Themen von allgemeinem aktuellen Interesse


Anlage 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

(gesamter Text siehe Richtlinien für Aussprachen zu Themen von allgemeinem aktuellen Interesse)

Anzeige


 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Anlage 5 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 GO-BT verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GO-BT selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 106 GO-BT Aktuelle Stunde und Befragung der Bundesregierung (vom 21.02.2019)
... Stunde) gelten, soweit diese Geschäftsordnung nichts anderes vorschreibt, die Richtlinien ( Anlage 5 ). (2) In Sitzungswochen findet eine Befragung der Bundesregierung statt, bei ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed