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§ 126a - Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT k.a.Abk.)
B. v. 02.07.1980 BGBl. I S. 1237; zuletzt geändert durch B. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5203
Geltung ab 01.10.1980; FNA: 1101-1 Bundestag
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Geltung ab 01.10.1980; FNA: 1101-1 Bundestag
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§ 126a Besondere Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch COVID-19
(1) (aufgehoben)
(2) Anwesend im Sinne des § 67 Satz 1 sind auch diejenigen Mitglieder, die über elektronische Kommunikationsmittel an der Sitzung teilnehmen.
(3) Die Ausschüsse, einschließlich des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, können ihren Vorsitzenden auch in Sitzungswochen entsprechend § 72 zu Abstimmungen außerhalb einer Sitzung ermächtigen, für Abstimmungen und Beschlussfassungen können in Abweichung von § 48 Absatz 1 Satz 1 auch elektronische Kommunikationsmittel genutzt werden.
(4) Öffentliche Ausschussberatungen und öffentliche Anhörungssitzungen können auch so durchgeführt werden, dass der Öffentlichkeit Zugang ausschließlich durch elektronische Übermittlungswege gewährt wird.
(5) 1§ 126a findet ab 15. Juli 2022 keine Anwendung mehr. 2Vor diesem Datum kann die Regelung jederzeit durch Beschluss des Bundestages aufgehoben werden.
Text in der Fassung der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages B. v. 18. März 2022 BGBl. I S. 562 m.W.v. 19. März 2022
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Frühere Fassungen von § 126a Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 126a Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 126a GO-BT verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GO-BT selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 126a GO-BT Besondere Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch COVID-19 (vom 19.03.2022)
... durch elektronische Übermittlungswege gewährt wird. (5) § 126a findet ab 15. Juli 2022 keine Anwendung mehr. Vor diesem Datum kann die Regelung ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5203
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 562
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 17.12.2020 BGBl. 2021 I S. 97
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 17.09.2020 BGBl. I S. 2067
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 25.03.2021 BGBl. I S. 734
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5203
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 764
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 26.10.2021 BGBl. I S. 4830
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 23.04.2014 BGBl. I S. 534
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 26.10.2021 BGBl. I S. 4830
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 23.04.2014 BGBl. I S. 534
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 24.06.2021 BGBl. I S. 2868
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 26.10.2021 BGBl. I S. 4830
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5203
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 764
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