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§ 17 - Verpackungsverordnung (VerpackV)

V. v. 21.08.1998 BGBl. I S. 2379; zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 10 G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2745
Geltung ab 28.08.1998; FNA: 2129-27-2-10 Umweltschutz
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§ 17 (aufgehoben)





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1)
Die Verordnung in ihrer ursprünglichen Fassung ist am 27. August 1998 in Kraft getreten. § 8 Abs. 1 Satz 7, § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, soweit er sich auf Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure bezieht, und § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 treten am 1. Mai 2006 in Kraft.





 

Frühere Fassungen von § 17 VerpackV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.01.2006Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
vom 30.12.2005 BGBl. 2006 I S. 2

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 17 VerpackV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 VerpackV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerpackV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
V. v. 30.12.2005 BGBl. I 2006 S. 2
Artikel 1 4. VerpackVÄndV
... 14 in Verkehr gebracht werden." b) Absatz 3 wird aufgehoben. 8. § 17 wird aufgehoben und mit der folgenden Fußnote ergänzt: „1) Die ...