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§ 22a - Investmentsteuergesetz (InvStG)

Artikel 2 G. v. 15.12.2003 BGBl. I S. 2676, 2724; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730
Geltung ab 01.01.2004; FNA: 610-6-15 Allgemeines Steuerrecht
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§ 22a Anwendungsvorschriften zum Investmentsteuerreformgesetz



(1) 1§ 4 Absatz 2 in der am 27. Juli 2016 geltenden Fassung ist ab dem Veranlagungszeitraum 2015 anzuwenden. 2Für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2014 ist § 4 Absatz 2 Satz 2 in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung in allen Fällen, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist, mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Wörter „Summe der Einkünfte" die Wörter „Summe der Einkünfte abzüglich des Altersentlastungsbetrages nach § 24a des Einkommensteuergesetzes, des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende nach § 24b des Einkommensteuergesetzes, der Sonderausgaben nach den §§ 10, 10a, 10b, 10c des Einkommensteuergesetzes, der außergewöhnlichen Belastungen nach den §§ 33 bis 33b des Einkommensteuergesetzes, der berücksichtigten Freibeträge für Kinder nach den §§ 31 und 32 Absatz 6 des Einkommensteuergesetzes und des Grundfreibetrages nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes" treten.

(2) § 6 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2016 (BGBl. I S. 1730) ist in allen Fällen anzuwenden, in denen die Steuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist.





 

Frühere Fassungen von § 22a InvStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.07.2016Artikel 2 Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG)
vom 19.07.2016 BGBl. I S. 1730

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 22a InvStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22a InvStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InvStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG)
G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 2 InvStRefG Änderung des Investmentsteuergesetzes
... a) Nach der Angabe zu § 22 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 22a Anwendungsvorschriften zum Investmentsteuerreformgesetz". b) Nach der Angabe zu ... nach § 1 Absatz 1b Satz 2." 9. Nach § 22 wird folgender § 22a eingefügt: „§ 22a Anwendungsvorschriften zum ... 9. Nach § 22 wird folgender § 22a eingefügt: „§ 22a Anwendungsvorschriften zum Investmentsteuerreformgesetz (1) § 4 Absatz 2 in der ...