§§ 1 bis 14 - Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG k.a.Abk.)

G. v. 09.01.1907 RGBl. S. 7; zuletzt geändert durch Artikel 3 § 31 G. v. 16.02.2001 BGBl. I S. 266
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 440-3 Urheberrechtliche Vorschriften
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Erster Abschnitt Voraussetzungen des Schutzes
§§ 1 bis 14 (aufgehoben)

Erster Abschnitt Voraussetzungen des Schutzes

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