interne Verweise§ 8 FlurbG ... des Flurbereinigungsgebietes kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen. § 4 zweiter Halbsatz gilt entsprechend. Die Anordnung braucht nicht bekanntgemacht zu werden. Sie ist ... (2) Für erhebliche Änderungen gelten die Vorschriften der §§ 4 bis 6. (3) Die obere Flurbereinigungsbehörde kann bis zur ... das Flurbereinigungsgebiet in mehrere Flurbereinigungsgebiete teilen. § 4 zweiter Halbsatz und § 6 Abs. 2 und 3 gelten ...
§ 9 FlurbG ... Flurbereinigungsbehörde die Einstellung des Verfahrens anordnen. Die Vorschriften des § 4 zweiter Halbsatz, des § 5 Abs. 1 und 2 und des § 6 Abs. 2 und 3 gelten ...
§ 12 FlurbG ... einschließlich der in das Verfahren einbezogenen Grundstücke (§ 4 ), die Änderungen des Flurbereinigungsgebiets (§ 8), die Einstellung des ...
§ 86 FlurbG ... nach Absatz 1 gelten folgende Sondervorschriften: 1. Abweichend von § 4 erster Halbsatz sowie von § 6 Abs. 2 und 3 ordnet die Flurbereinigungsbehörde die ...
§ 88 FlurbG ... Sondervorschriften: 1. In dem Flurbereinigungsbeschluß (§ 4 ) und bei der Aufklärung der Grundstückseigentümer (§ 5 Abs. 1) ist auf den ...
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