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§ 85a - Bundesentschädigungsgesetz (BEG)

G. v. 18.09.1953 BGBl. I S. 1387; zuletzt geändert durch Artikel 14 Abs. 5 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 251-1 Entschädigung Bereinigung von DDR-Unrecht
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§ 85a



(1) Ist der Verfolgte nach Ausübung des Wahlrechts, aber vor Festsetzung oder rechtskräftiger gerichtlicher Zuerkennung der Rente verstorben und lagen vor seinem Tode die Voraussetzungen für das Wahlrecht nach § 82 vor, so steht der Witwe bis zu ihrer Wiederverheiratung und den Kindern, solange für sie nach dem bis zum 31. Dezember 1974 geltenden Beamtenrecht Kinderzuschläge gewährt werden können, der Anspruch auf eine Rente zu. Der Anspruch besteht nur, wenn die Witwe selbst Verfolgte ist oder von der Verfolgung mitbetroffen war; er besteht nicht, wenn die Ehe nach dem 29. Juni 1956 geschlossen worden ist.

(2) § 85 Abs. 2 bis 4 findet entsprechende Anwendung.

(3) Sind auf den Anspruch des Verfolgten wegen Schadens im beruflichen Fortkommen bereits Leistungen bewirkt worden, so sind diese auf die Rente voll anzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn diese Leistungen an einen Dritten bewirkt worden sind. Bei der Anrechnung auf die laufende Rente soll der anzurechnende Betrag derart verteilt werden, daß dem Berechtigten drei Viertel des Monatsbetrages der Rente verbleiben.

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Zitierungen von § 85a BEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 85a BEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 97a BEG
... oder rechtskräftiger gerichtlicher Zuerkennung der Rente verstorben, so findet § 85a entsprechende Anwendung. Die Rente ist nach § 97 zu ...
§ 114 BEG
... können, sowie seine Hinterbliebenen haben Anspruch auf Entschädigung nach §§ 66 bis 86. (2) Eine Berufsausbildung gilt auch dann als abgeschlossen, wenn der Verfolgte ...
§ 126 BEG
... Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur Durchführung der §§ 65 bis 98 sowie der §§ 110 bis 125a Rechtsverordnungen zu erlassen. Hierbei kann sie als ...
§ 141d BEG
... an Leben Anspruch auf Rente für Schaden im beruflichen Fortkommen nach §§ 85, 85a , 86 oder §§ 97, 97a, 98, so erhält er die höhere Rente in voller Höhe und ...
§ 141e BEG
... Gesundheit und Anspruch auf Rente für Schaden im beruflichen Fortkommen nach §§ 85, 85a , 86 oder §§ 97, 97a, 98 hat. Hat der Verfolgte nach § 86 Abs. 3 oder § 98 ...
§ 141f BEG
... § 93 und Anspruch auf Rente für Schaden im beruflichen Fortkommen nach §§ 85, 85a , 86 oder §§ 97, 97a, 98, so wird die Rente nach § 81 oder § 93 auf diese nach ...
§ 141h BEG
... der Verfolgte Anspruch auf Rente für Schaden im beruflichen Fortkommen nach §§ 85, 85a , 86 oder §§ 97, 97a, 98 und Ansprüche auf Entschädigung für Schaden an ... der Verfolgte Anspruch auf Rente für Schaden im beruflichen Fortkommen nach §§ 85, 85a , 86 oder §§ 97, 97a, 98 und Ansprüche auf Entschädigung für Schaden im ... der Verfolgte Anspruch auf Rente für Schaden im beruflichen Fortkommen nach §§ 85, 85a , 86 oder §§ 97, 97a, 98 und Ansprüche auf Entschädigung für Schaden im ...
§ 141i BEG
... auch Anspruch auf Rente für Schaden im beruflichen Fortkommen nach §§ 85, 85a , 86 oder §§ 97, 97a, 98, so entfällt dieser Anspruch. Die erstgenannten ...
§ 196 BEG
... so ist der Bescheid diesem zuzustellen. (2) In den Fällen der §§ 85a , 86 Abs. 2, §§ 97a, 98 und 157a ist der Bescheid der Witwe oder dem Witwer auch dann ...
§ 237 BEG
... In den Fällen der §§ 81, 85, 85a , 86, 93, 97, 97a, 98 wird das Wahlrecht nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Verfolgte auf ...