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§ 157a - Bundesentschädigungsgesetz (BEG)

G. v. 18.09.1953 BGBl. I S. 1387; zuletzt geändert durch Artikel 14 Abs. 5 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 251-1 Entschädigung Bereinigung von DDR-Unrecht
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§ 157a



(1) Ist der Verfolgte nach Ausübung des Wahlrechts, aber vor Festsetzung oder rechtskräftiger gerichtlicher Zuerkennung der Rente verstorben und lagen vor seinem Tode die Voraussetzungen für das Wahlrecht der Rente nach § 156 Abs. 1 vor, so steht der Witwe, wenn sie selbst Verfolgte ist oder von der Verfolgung mitbetroffen war, bis zu ihrer Wiederverheiratung und den Kindern, solange für sie nach dem bis zum 31. Dezember 1974 geltenden Beamtenrecht Kinderzuschläge gewährt werden können, der Anspruch auf eine Rente zu. Der Anspruch besteht nicht, wenn die Ehe nach dem 29. Juni 1956 geschlossen worden ist.

(2) § 157 Abs. 2 bis 4 findet entsprechende Anwendung.

(3) Sind auf den Anspruch des Verfolgten wegen Schadens im beruflichen Fortkommen bereits Leistungen bewirkt worden, so sind diese auf die Rente voll anzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn diese Leistungen an einen Dritten bewirkt worden sind.



 

Zitierungen von § 157a BEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 157a BEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 158 BEG
... und Übertragbarkeit des Anspruchs auf Entschädigung nach §§ 154 bis 157a findet § 140 Abs. 1 bis 4 entsprechende ...
§ 159a BEG
... Anspruch auf Entschädigung nach §§ 150 bis 159 ist vererblich, wenn der Verfolgte nach dem 1. Januar 1945 und nach dem endgültigen ...
§ 160 BEG
... bezeichneten Personenkreis gehört. (4) Soweit Ansprüche nach §§ 150 bis 159a bestehen, verbleibt es bei dieser ...
§ 166c BEG
... Vorschriften der §§ 149 bis 166 finden keine Anwendung auf Verfolgte, die Staatsangehörige eines Staates sind oder ...
§ 185 BEG
... in dem das Grundstück belegen ist. (5) In den Fällen der §§ 149 bis 166a sind zuständig die Entschädigungsbehörden 1. des ...
§ 196 BEG
...  (2) In den Fällen der §§ 85a, 86 Abs. 2, §§ 97a, 98 und 157a ist der Bescheid der Witwe oder dem Witwer auch dann zuzustellen, wenn diese nicht Erben ...
§ 239 BEG
... Beziehung zum Geltungsbereich dieses Gesetzes haben und auch nicht nach §§ 149 bis 166b anspruchsberechtigt sind, Globalregelungen über die Gewährung von Leistungen im ...