Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.12.2011 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Anlage 5 - Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)

Artikel 1 V. v. 21.06.2000 BGBl. I S. 918; aufgehoben durch § 13 V. v. 21.12.2011 BGBl. I S. 3120
Geltung ab 01.07.2000; FNA: 9241-34-1 Güterbeförderung
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Anlage 5 (zu § 10) Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr


Anlage 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 2000 S. 927 - 929)

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Zitierungen von Anlage 5 GBZugV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 GBZugV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GBZugV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 GBZugV Form und Unübertragbarkeit der Erlaubnis
... Erlaubnis und deren Ausfertigungen werden dem Unternehmen nach den Mustern der Anlage 5 erteilt. Sie sind nicht ...


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