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Zitierungen von § 33 Betriebsverfassungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 BetrVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BetrVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 51 BetrVG Geschäftsführung (vom 18.06.2021)
... aller Stimmen vertreten; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig. § 33 Abs. 3 gilt entsprechend. (4) Auf die Beschlussfassung des Gesamtbetriebsausschusses und ... des Gesamtbetriebsausschusses und weiterer Ausschüsse des Gesamtbetriebsrats ist § 33 Abs. 1 und 2 anzuwenden. (5) Die Vorschriften über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats ...
§ 65 BetrVG Geschäftsführung
... § 23 Abs. 1, die §§ 24, 25, 26, 28 Abs. 1 Satz 1 und 2, die §§ 30, 31, 33 Abs. 1 und 2 sowie die §§ 34, 36, 37, 40 und 41 entsprechend. (2) ...
§ 115 BetrVG Bordvertretung
... Für die Geschäftsführung der Bordvertretung gelten die §§ 26 bis 36, § 37 Abs. 1 bis 3 sowie die §§ 39 bis 41 entsprechend. § 40 ...
§ 116 BetrVG Seebetriebsrat
... gemäß Absatz 3 Nr. 2 nicht berührt. (3) Die §§ 26 bis 41 über die Geschäftsführung des Betriebsrats finden auf den Seebetriebsrat mit ... Gesetz innerhalb einer bestimmten Frist Stellung zu nehmen hat, kann er, abweichend von § 33 Abs. 2, ohne Rücksicht auf die Zahl der zur Sitzung erschienenen Mitglieder einen Beschluss ...
 
Zitat in folgenden Normen

Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG)
Artikel 4 G. v. 14.09.1994 BGBl. I S. 2325, 2353; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
§ 28 PostPersRG Beteiligung des Betriebsrats in Angelegenheiten der Beamten (vom 15.06.2021)
... berufen, es sei denn, daß die Beamten im Betriebsrat nicht vertreten sind. § 33 Abs. 1 und 2 des Betriebsverfassungsgesetzes gilt entsprechend. (2) Bei Entscheidungen und Maßnahmen des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Betriebsrätemodernisierungsgesetz
G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1762
Artikel 1 BRModG Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
... und Telefonkonferenz, gilt auch eine Teilnahme vor Ort als erforderlich." 7. Nach § 33 Absatz 1 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Betriebsratsmitglieder, die mittels Video- ...