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§ 38 - Orthopädieverordnung (OrthV)

§ 38 Kosten für Maßkonfektion


§ 38 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Für die Anfertigung von Maßkonfektionskleidung und Maßkleidung werden Mehrkosten im notwendigen Umfang bis zu 307 Euro jährlich übernommen, wenn eine Änderung von Konfektionskleidung nicht ausreicht, um eine wesentliche Deformierung des Rumpfes auszugleichen; das Tragen eines Hilfsmittels am Rumpf kann einer wesentlichen Deformierung gleichgesetzt werden.


Text in der Fassung des Artikels 19 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts G. v. 13. Dezember 2007 BGBl. I S. 2904 m.W.v. 21. Dezember 2007

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Frühere Fassungen von § 38 OrthV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 21.12.2007Artikel 19 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts
vom 13.12.2007 BGBl. I S. 2904

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 38 OrthV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 OrthV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in OrthV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2904
Artikel 19 BVGuSozEntsRÄndG Änderung der Orthopädieverordnung
... Deutsche Mark" durch die Angabe „20 Euro" ersetzt. 11. In § 38 wird die Angabe „600 Deutsche Mark" durch die Angabe „307 Euro" ersetzt. ...


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