Bekanntmachung - Bekanntmachung über den Dienstsitz der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZStAVSitzBek k.a.Abk.)

B. v. 16.02.2001 BGBl. I S. 383
Geltung ab 12.03.2001; FNA: 105-24-10 Herstellung der Einheit Deutschlands
Bekanntmachung

Bekanntmachung



Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gibt gemäß § 9 Nr. 3 des Berlin/Bonn-Gesetzes vom 26. April 1994 (BGBl. I S. 918) der durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390) geändert worden ist, in Verbindung mit der Bekanntmachung des Bundeskanzlers über die Sitzentscheidung der Bundesregierung vom 22. Juli 1999 (BGBl. I S. 1725) bekannt:

Die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung hat mit Wirkung vom 1. Oktober 1999 ihren Sitz von Frankfurt am Main nach Bonn verlegt. Es gelten folgende Postanschrift, Telefon- und Faxnummern:

Zentralstelle für Arbeitsvermittlung
Villemombler Straße 76
53123 Bonn

Telefon (0228) 713-0
Fax: (0228) 713-1111.



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