Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2013 aufgehoben
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§ 5 - Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfV)

V. v. 22.11.2004 BGBl. I S. 2934; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12-2 Ausländerrecht
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§ 5 Grundsatz


§ 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Bundesagentur für Arbeit kann die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung abweichend von § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes nach den Vorschriften dieses Abschnitts erteilen.

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Zitierungen von § 5 BeschVerfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BeschVerfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeschVerfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
G. v. 01.06.2012 BGBl. I S. 1224; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 5 HQRLUmsG Änderung von Verordnungen
... lebt." 4. In § 8 werden die Wörter „den §§ 4, 5 , 27, 28 und 31 Satz 1 Nr. 1" durch die Wörter „§ 31 Satz 1 Nummer 1" ...


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