Zitierungen von § 9 AtDeckV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 AtDeckV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AtDeckV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 AtDeckV Deckungssumme und Regeldeckungssumme (vom 02.01.2022)
...  2. im Fall des § 8b höchstens 125 Millionen Euro, 3. im Fall des § 9 Absatz 1 nicht weniger als 70 Millionen Euro und höchstens 2,5 Milliarden Euro, 4. in den ...
§ 10 AtDeckV Schiffsreaktoren
... je Megawatt Höchstleistung 500.000 Euro, höchstens jedoch 200 Millionen Euro. § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt ...
§ 11 AtDeckV Sonstige Kernanlagen (vom 02.01.2022)
... oder Verarbeitung von Kernbrennstoffen, deren Regeldeckungssumme sich nach Absatz 1 bestimmt, gilt § 9 Absatz 2  ...
Anlage 3 AtDeckV (zu § 8a Absatz 1, § 9 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und 2) Massenabhängige Erhöhungsbeträge zur Ermittlung der Regeldeckungssumme für die Beförderung von Kernmaterialien und für Kernanlagen in Millionen Euro (vom 02.01.2022)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
V. v. 20.01.2022 BGBl. I S. 73, 106
Artikel 1 AtDeckVÄndV Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
...  2. im Fall des § 8b höchstens 125 Millionen Euro, 3. im Fall des § 9 Absatz 1 nicht weniger als 70 Millionen Euro und höchstens 2,5 Milliarden Euro, 4. in den ... § 26 Absatz 1a des Atomgesetzes gilt § 8a Absatz 1 entsprechend." 8. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... oder Verarbeitung von Kernbrennstoffen, deren Regeldeckungssumme sich nach Absatz 1 bestimmt, gilt § 9 Absatz 2 entsprechend. § 12 Stilllegung von Kernanlagen (1) Wird eine ... die folgenden Anlagen 3 bis 6 angefügt: „Anlage 3 (zu § 8a Absatz 1, § 9 Absatz 1 , § 11 Absatz 1 und 2) Massenabhängige Erhöhungsbeträge zur Ermittlung der ...


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