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Synopse aller Änderungen der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr am 23.01.2026

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 23. Januar 2026 durch Artikel 3 der MobVerkKflAusbVEV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der VerkKfmAusbV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.01.2026 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 23.01.2026 geltenden Fassung
durch Artikel 3 V. v. 14.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 15

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Ausbildungsdauer
§ 3 Ausbildungsberufsbild
§ 4 Ausbildungsrahmenplan
§ 5 Ausbildungsplan
§ 6 Berichtsheft
§ 7 Zwischenprüfung
§ 8 Abschlußprüfung
§ 9 Übergangsregelung
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(Text neue Fassung)

§ 10 Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr
Anlage 2 (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten




§ 10 Außerkrafttreten


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt am 1. August 1999 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr vom 9. Oktober 1979 (BGBl. I S. 1729) außer Kraft.



Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft.