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Synopse aller Änderungen der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr am 23.01.2026
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 23. Januar 2026 durch Artikel 3 der MobVerkKflAusbVEV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der VerkKfmAusbV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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| a.F. (alte Fassung) in der vor dem 23.01.2026 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 23.01.2026 geltenden Fassung durch Artikel 3 V. v. 14.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 15 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Eingangsformel § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 2 Ausbildungsdauer § 3 Ausbildungsberufsbild § 4 Ausbildungsrahmenplan § 5 Ausbildungsplan § 6 Berichtsheft § 7 Zwischenprüfung § 8 Abschlußprüfung § 9 Übergangsregelung | |
| (Text alte Fassung) § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten | (Text neue Fassung) § 10 Außerkrafttreten |
Anlage 1 (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Anlage 2 (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr | |
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten | § 10 Außerkrafttreten |
Diese Verordnung tritt am 1. August 1999 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr vom 9. Oktober 1979 (BGBl. I S. 1729) außer Kraft. | Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4121/v336772-2026-01-23.htm


