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Zitierungen von § 15 Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 EinhRSprG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EinhRSprG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 EinhRSprG Grundsatz
... in den §§ 11 bis 17 nichts anderes bestimmt ist, gelten für das Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2418; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 5 RechtsBehEG Änderung des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes
... an seiner Rechtsauffassung festhält. § 4 gilt entsprechend." 2. § 15 Absatz 1 Satz 1 und 2 wird wie folgt gefasst: „Der Gemeinsame Senat entscheidet ...