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§ 10 - Zweite Berechnungsverordnung (II. BV)

neugefasst durch B. v. 12.10.1990 BGBl. I S. 2178; zuletzt geändert durch Artikel 78 Abs. 2 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
Geltung ab 29.08.1990; FNA: 2330-2-2 Wohnungsbauwesen
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§ 10 Leistungen gegen Renten



(1) Sind als Entgelt für eine der Vorbereitung oder Durchführung des Bauvorhabens dienende Leistung eines Dritten wiederkehrende Leistungen zu entrichten, so darf der Wert der Leistung des Dritten bei den Gesamtkosten angesetzt werden,

1.
wenn es sich um die Übereignung des Baugrundstücks handelt, mit dem Verkehrswert,

2.
wenn es sich um eine andere Leistung handelt, mit dem Betrage, der für eine gleichwertige Unternehmerleistung angesetzt werden könnte.

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Bestellung eines Erbbaurechts.



 

Zitierungen von § 10 II. BV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 II. BV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in II. BV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4c II. BV Berechnung des angemessenen Kaufpreises aus den Gesamtkosten
... sind die Gesamtkosten, die Kosten des Baugrundstücks und die Baukosten nach den §§ 5 bis 11a zu ...
§ 6 II. BV Kosten des Baugrundstücks
... Erwerbskosten und Erschließungskosten dürfen, vorbehaltlich der §§ 9 und 10 , nur angesetzt werden, soweit sie tatsächlich entstehen oder mit ihrem Entstehen sicher ...
§ 7 II. BV Baukosten
... abgesetzt zu werden, soweit er handelsüblich ist. Die Vorschriften der §§ 9 und 10 bleiben unberührt. (2) Bei Wiederaufbau und bei Ausbau durch Umwandlung oder ...
§ 11a II. BV Nicht feststellbare Gesamtkosten
... die Bau-, Erwerbs- oder Erschließungskosten nach § 6 Abs. 4 und 5, den §§ 7 bis 11 ganz oder teilweise nicht oder nur mit verhältnismäßig großen ...
§ 13 II. BV Fremdmittel
... dem Betrage ausgewiesen werden, der bei den Gesamtkosten für die Gegenleistung nach § 10 angesetzt ...
§ 40a II. BV Aufstellung der Lastenberechnung durch den Bauherrn
... § 2 Abs. 3 und 5, § 4 Abs. 1 bis 3, § 4a Abs. 1 bis 3, 5 sowie die §§ 5 bis 15 entsprechend. § 12 Abs. 4 Satz 2 gilt dabei mit der Maßgabe, daß anstelle ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zwecke der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers (HeimsicherungsV)
V. v. 24.04.1978 BGBl. I S. 553; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 27.12.2003 BGBl. I S. 3022
§ 7 HeimsicherungsV Beschränkungen
... des Baues von Einrichtungen in entsprechender Anwendung der Vorschriften der §§ 5 bis 10 der Zweiten Berechnungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1975 (BGBl. I ... der Instandsetzung von Einrichtungen in entsprechender Anwendung der §§ 7 bis 10 der Zweiten Berechnungsverordnung, 3. in den Fällen des Erwerbs und ...