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Änderung Anhang IV BioStoffV vom 24.12.2008

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Anhang IV BioStoffV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.12.2008 geltenden Fassung
Anhang IV BioStoffV n.F. (neue Fassung)
in der am 24.12.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 3 V. v. 18.12.2008 BGBl. I S. 2768
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 22.07.2013) 
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anhang IV Verpflichtende arbeitsmedizinische Vorsorgungsuntersuchungen nach § 15a Abs. 1


(Text neue Fassung)

Anhang IV (aufgehoben)


vorherige Änderung

(1) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind zu veranlassen

1. bei gezielten Tätigkeiten mit den in Absatz 2 Spalte 1 genannten biologischen Arbeitsstoffen oder

2. bei nicht gezielten Tätigkeiten mit den in Absatz 2 Spalte 1 genannten biologischen Arbeitsstoffen in den in Spalte 2 genannten Bereichen unter den Expositionsbedingungen der Spalte 3.

(2) Untersuchungsanlässe


Spalte 1 | Spalte 2 | Spalte 3

Biologischer Arbeitsstoff | Bereiche nicht gezielter Tätigkeiten | Expositionsbedingungen

Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 4 | - Kompetenzzentren zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Menschen | Tätigkeiten mit Kontakt zu erkrankten oder krankheitsverdächtigen Personen

| - Pathologie | Obduktion, Sektion von verstorbenen Menschen oder Tieren, bei denen eine Erkrankung durch biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 4 oder ein entsprechender Krankheitsverdacht vorlag

| - Forschungseinrichtungen/ Laboratorien | regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben bzw. zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien

Bordetella Pertussis *) Masernvirus *) Mumpsvirus *) Rubivirus *) Varizella-Zoster-Virus (VZV) *) | - Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Kindern sowie zur vorschulischen Kinderbetreuung | regelmäßiger, direkter Kontakt zu Kindern

| - Forschungseinrichtungen/ Laboratorien | regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben bzw. zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien

Borrelia burgdorferi | - Tätigkeiten als Wald- oder Forst- arbeiter | Tätigkeiten in niederer Vegetation

Bacillus anthracis *)
Bartonella
- bacilliformis
- quintana
- henselae
Borrelia burgdorferi sensu lato
Brucella melitensis
Burkholderia pseudomallei (Pseudomonas pseudomallei)
Chlamydophila pneumoniae
Chlamydophila psittaci (aviäre Stämme)
Coxiella burnetii
Francisella tularensis *)
Gelbfieber-Virus *)
Helicobacter pylori
Influenza-A+B-Virus *)
Japanenzephalitisvirus *)
Leptospira spp. *)
Neisseria meningitidis *)
Treponema pallidum (Lues)
Tropheryma whipplei
Trypanosoma cruzi
Yersinia pestis *)
Poliomyelitisvirus *)
Schistosoma mansoni
Streptococcus pneumoniae *)
Vibrio cholerae *) | - Forschungseinrichtungen/Laboratorien | regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeiten zu infizierten Tieren/ Proben, Verdachtsproben bzw. krankheitsverdächtigen Tieren sowie zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien, wenn dabei der Übertragungsweg gegeben ist

Frühsommermeningoenzephalitis- (FSME)-Virus *) | in Endemiegebieten:
- Land-, Forst- und Holzwirtschaft, Gartenbau | regelmäßige Tätigkeiten niederer Vegetation und in Wäldern

| - Tierhandel, Jagd | Tätigkeiten mit regelmäßigem direktem Kontakt zu freilebenden Tieren

| - Forschungseinrichtungen/ Laboratorien | regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeiten zu infizierten Proben oder Verdachtsproben bzw. zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien, wenn der Übertragungsweg gegeben ist

Hepatitis-A-Virus (HAV) *) | - Behinderteneinrichtungen, Kinderstationen | Tätigkeiten mit regelmäßigen Kontakt mit Stuhl im Rahmen
- der Pflege von Kleinkindern,
- der Betreuung von behinderten Personen

| - Stuhllaboratorien | regelmäßige Tätigkeiten mit Stuhlproben

| - Kläranlagen
- Kanalisation | Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu fäkalienhaltigen Abwässern oder mit fäkalienkontaminierten Gegenständen

| - Forschungseinrichtungen/ Laboratorien | regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben bzw. zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien

Hepatitis-B-Virus (HBV) *)
Hepatitis-C-Virus (HCV) | - Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Menschen und Betreuung von Behinderten, einschließlich der Bereiche, die der Versorgung bzw. der Aufrechterhaltung dieser Einrichtungen dienen
- Notfall- und Rettungsdienste
- Pathologie | Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen oder -gewebe kommen kann; insbesondere Tätigkeiten mit erhöhter Verletzungsgefahr oder Gefahr von Verspritzen und Aerosolbildung

| - Forschungseinrichtungen/Laboratorien | regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben bzw. zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien

Mycobacterium
- tuberculosis
- bovis | - Tuberkuloseabteilungen und andere pulmologische Einrichtungen | Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu erkrankten oder krankheitsverdächtigen Personen

| - Forschungseinrichtungen/Laboratorien | regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben bzw. zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien

Salmonella Typhi *) | - Stuhllaboratorien | regelmäßige Tätigkeiten mit Stuhlproben

Tollwutvirus *) | - Forschungseinrichtungen/ Laboratorien | Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen, Materialien und Proben oder infizierten Tieren

| - Gebiete mit Wildtollwut | Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu freilebenden Tieren

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*) impfpräventabel



 
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 22.07.2013)