§ 4 - Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung (RechVersV)

§ 4 Davon-Vermerke


§ 4 wird in 3 Vorschriften zitiert

In der Bilanz (Formblatt 1) sind jeweils gesondert anzugeben:

1.
die Forderungen an verbundene Unternehmen und die Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, jeweils zu den Posten "Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft" (Aktivposten E Nr. I), "Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft" (Aktivposten E Nr. II) und "Sonstige Forderungen" (Aktivposten E Nr. III);

2.
die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, jeweils zu den Posten "Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft" (Passivposten I Nr. I), "Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft" (Passivposten I Nr. II), "Anleihen" (Passivposten I Nr. III), "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" (Passivposten I Nr. IV) und "Sonstige Verbindlichkeiten" (Passivposten I Nr. V).

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 4 RechVersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 RechVersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RechVersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 58 RechVersV Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
... keine Abweichungen bedingen, 1. § 3 sowie 2. die §§ 4 bis 20, 22 bis 34, 36 bis 50 entsprechend ...
§ 63 RechVersV Ordnungswidrigkeiten (vom 12.08.2021)
... entgegen § 2 Satz 1 nicht das vorgeschriebene Formblatt anwendet, b) entgegen § 4 , § 5 Abs. 1 oder 2, § 54 in Verbindung mit § 55 Abs. 1 bis 6 oder § 56 Abs. 1 ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung (RechPensV)
V. v. 25.02.2003 BGBl. I S. 246; zuletzt geändert durch Artikel 70 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 40 RechPensV Ordnungswidrigkeiten (vom 12.08.2021)
... entgegen § 2 nicht das vorgeschriebene Formblatt anwendet, b) entgegen § 3, § 4 Abs. 1 oder 2 oder § 36, dieser in Verbindung mit § 54, § 55 oder § 56 der Verordnung ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed