Verordnung zur Aufhebung der Zucker-Mindestlagerabgaben-Verordnung (ZuckMLAVAufhV k.a.Abk.)

Artikel 2 V. v. 23.07.2002 BGBl. I S. 2889
Geltung ab 01.08.2002; FNA: 7847-11-5-2/1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
§ 1
§ 2

§ 1


§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Zucker-Mindestlagerabgaben-Verordnung vom 7. Juli 1977 (BGBl. I S. 1320) geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2434), wird aufgehoben.

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§ 2



Auf Sachverhalte, die vor dem 31. Juli 2002 entstanden sind, ist die in § 1 genannte Verordnung weiter anzuwenden.



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