§ 6 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 6 WahrnV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen
V. v. 15.10.2008 BGBl. I S. 1995
Artikel 3 MarkenVuaÄndV Änderung der Wahrnehmungsverordnung ... bei Übertragungen von international registrierten Marken." 2. § 6 wird aufgehoben. 3. In § 7 Abs. 2 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe ... 3. In § 7 Abs. 2 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe §§ 1 bis 6 " durch die Angabe §§ 1 bis 5" ersetzt. ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Wahrnehmungsverordnung
V. v. 18.12.2007 BGBl. I S. 3008
Artikel 1 2. WahrnVÄndV ... der Marke oder die Änderung von Vertreterangaben betrifft." 6. In § 6 wird im Satzteil vor dem Doppelpunkt das Wort Angestellte" durch das Wort ... des beigeordneten Vertreters. (2) Zusätzlich zu den in den §§ 1 bis 6 aufgeführten Geschäften werden Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare ...
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