Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)

neugefasst durch B. v. 16.07.2004 BGBl. I S. 1673; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 14 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Geltung ab 24.08.1985; FNA: 7822-6 Sortenschutz, Saatgut
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Abschnitt 1 Saatgutordnung
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Inverkehrbringen von Saatgut
§ 3a Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial
§ 3b Abgabe von Saatgut in besonderen Fällen
Unterabschnitt 2 Anerkanntes Saatgut
§ 4 Voraussetzungen für die Anerkennung
§ 5 Ausführungsvorschriften für die Anerkennung
§ 6 Inverkehrbringen vor Abschluss der Prüfung auf Keimfähigkeit
§ 7 Prüfung des Feldbestandes und der Beschaffenheit des Saatgutes einer nicht zugelassenen Sorte
§ 8 Verpflichtungen des Saatguterzeugers
§ 9 Nachprüfung
§ 10 Im Ausland erzeugtes Saatgut
Unterabschnitt 3 Standardsaatgut, Handelssaatgut und Behelfssaatgut
§ 11 Ermächtigungen
§ 12 Standardsaatgut
§ 13 Handelssaatgut
§ 14 Behelfssaatgut
Unterabschnitt 3a Vermehrungsmaterial
§ 14a Ausführungsvorschriften für Vermehrungsmaterial
§ 14b Anerkennung von Vermehrungsmaterial von Obst
Unterabschnitt 4 Einfuhr und Ausfuhr
§ 15 Einfuhr von Saatgut
§ 15a Einfuhr von Vermehrungsmaterial
§ 16 Gleichstellungen
§ 17 Einfuhrverbot für Pflanzgut von Kartoffel
§ 18 Ausnahmen
§ 19 Überwachung der Einfuhr
§ 19a Ausfuhr von Vermehrungsmaterial
Unterabschnitt 5 Kennzeichnung, Verpackung
§ 20 Angabe der Sortenbezeichnung
§ 21 Verpackung und Kennzeichnung von Saatgut
§ 22 Ausführungsvorschriften für die Verpackung und Kennzeichnung von Saatgut
§ 22a Verpackung und Kennzeichnung von Vermehrungsmaterial
Unterabschnitt 6 Verbot der Irreführung, Gewährleistung
§ 23 Verbot der Irreführung
§ 24 (weggefallen)
Unterabschnitt 7 Sonstige Vorschriften der Saatgutordnung
§ 25 Zusätzliche Anforderungen für das Inverkehrbringen
§ 26 Saatgutmischungen
§ 27 Anzeige- und Aufzeichnungspflicht
§ 28 Durchführung in den Ländern
§ 29 Geschlossene Anbaugebiete
Abschnitt 2 Sortenordnung
Unterabschnitt 1 Sortenzulassung
§ 30 Voraussetzungen für die Sortenzulassung
§ 31 Unterscheidbarkeit
§ 32 Homogenität
§ 33 Beständigkeit
§ 34 Landeskultureller Wert
§ 35 Sortenbezeichnung
§ 36 Dauer der Sortenzulassung
Unterabschnitt 2 Bundessortenamt
§ 37 Aufgaben
§ 38 Sortenausschüsse und Widerspruchsausschüsse
§ 39 Zusammensetzung der Sortenausschüsse
§ 40 Zusammensetzung der Widerspruchsausschüsse
Unterabschnitt 3 Verfahren vor dem Bundessortenamt
§ 41 Förmliches Verwaltungsverfahren
§ 42 Antrag auf Sortenzulassung
§ 43 Bekanntmachung des Antrags auf Sortenzulassung
§ 44 Prüfung
§ 45 Säumnis
§ 46 Antrag auf Eintragung als weiterer Züchter
§ 47 Sortenliste
§ 48 Übernahme der Erhaltungszüchtung
§ 49 Einsichtnahme
§ 50 Sortenerhaltung
§ 50a Sortenerhaltung bei Rebsorten
§ 51 Änderung der Sortenbezeichnung
§ 52 Beendigung der Sortenzulassung
§ 53 Ermächtigung zum Erlass von Verfahrensvorschriften
§ 54 Gebühren
Unterabschnitt 4 In anderen Vertragsstaaten eingetragene Sorten
§ 55
Abschnitt 3 Andere Aufgaben des Bundessortenamtes
§ 56 Beschreibende Sortenliste
§ 57 Prüfung der Sortenechtheit in besonderen Fällen
§ 57a Gesamtliste der Obstsorten, gemeinsames Sortenverzeichnis
Abschnitt 4 Verfahren vor Gericht, Auskunftspflicht, Übermittlung von Daten und Bußgeldvorschriften
§ 58 Ausschluss der Berufung
§ 59 Auskunftspflicht
§ 59a Übermittlung von Daten
§ 60 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
§ 61 Durchführung von Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
§ 61a Sonderregelung für Rebenpflanzgut
§ 61b (aufgehoben)
§ 62 Übergangsvorschrift
§ 62a (weggefallen)
§ 63 (Inkrafttreten)


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