Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2006 aufgehoben

§ 1 - Verordnung über die Zuständigkeit der Wehrbereichsverwaltungen für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMGWBVwZustV k.a.Abk.)

V. v. 31.05.1978 BGBl. I S. 752; aufgehoben durch § 3 V. v. 12.09.2006 BGBl. I S. 2135
Geltung ab 01.07.1978; FNA: 454-1-1-6 Recht der Ordnungswidrigkeiten
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§ 1



Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 53 und 54 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1945, 1946) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2445), wird auf die Wehrbereichsverwaltungen übertragen, soweit nach § 40 Abs. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes der Vollzug dieses Gesetzes Stellen und Sachverständigen der Bundeswehr obliegt. Dies gilt nicht, wenn der Vollzug Verpflegungseinrichtungen und Kantinen im Bundesministerium der Verteidigung betrifft.



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