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Bekanntmachung - Gedenkmünze „Übergang zur Währungsunion - Einführung des Euro" (GMünzeWährungsunion k.a.Abk.)

B. v. 12.12.2001 BGBl. I S. 3788
Geltung ab 22.12.2001; FNA: 692-1-1 Ausprägung von Euro-Münzen

Bekanntmachung



Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des am 1. Januar 2002 in Kraft tretenden Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „Übergang zur Währungsunion - Einführung des Euro" eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt 2,4 Millionen Stück, darunter 0,4 Millionen Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Stuttgart. Die Münze wird ab dem 23. Januar 2002 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse (Gewicht) von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Bildseite zeigt die Konturen des europäischen Kontinents mit besonderer Hervorhebung der Euro-Teilnehmerländer. Zusätzlich werden die noch nicht an der Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegenüber dem restlichen Europa gesondert dargestellt. Die Platzierung der Silhouette Europas in das Raster des Globus thematisiert die Rolle Europas und seiner Währung in der Welt.

Die Wertseite trägt einen Adler, der von zwölf Sternen umrahmt ist, die Jahreszahl 2002, das Münzzeichen „F" der Prägestätte Stuttgart und die Umschrift: „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 10 EURO".

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

„IM °° ZEICHEN °° DER °° EINIGUNG °° EUROPAS °°°° ".

Der Entwurf der Münze stammt von Erich Ott, München.

Abbildung von Bild- und Wertseite Gedenkmünze "Übergang zur Währungsunion - Einführung des Euro" (BGBl. I 2001 S. 3788)