§ 1
Die Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika genießen für ihre Urheberrechte an Werken der Literatur, der Kunst und der Photographie, im Hinblick auf die in den Vereinigten Staaten von Amerika den Angehörigen der Bundesrepublik Deutschland zugesicherte gleiche Stellung, iin der Bundesrepublik Deutschland den gesetzlichen Schutz in dem in dem Übereinkommen vom 15. Januar 1892 (Reichsgesetzbl. S. 473) bezeichneten Umfang. Dies gilt insbesondere auch für die in der Zeit zwischen dem 1. August 1914 und dem 2. Juli 1921 entstandenen Werke; doch bleiben die Rechte unberührt, die ein anderer durch die Vervielfältigung oder Verbreitung eines solchen Werkes vor dem 18. Dezember 1919 erworben haben sollte.
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interne Verweise§ 2 UrhUSAG (vom 08.09.2015) ... deutschen Urheberrechte in den Vereinigten Staaten von Amerika eine Änderung des in § 1 vorgesehenen Schutzes für die Angehörigen der Vereinigten Staaten in der Bundesrepublik ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346
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