§ 3 - Gesetz über den Schutz der Urheberrechte der Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika (UrhUSAG k.a.Abk.)

G. v. 18.05.1922 RGBl. II S. 129; zuletzt geändert durch Artikel 217 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 440-11 Urheberrechtliche Vorschriften
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§ 3



Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.



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